Allgemeine Bemessungsgrundlage festlegen
Wie wird die Allgemeine Bemessungsgrundlage festgelegt?
Die allgemeine Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung wird jährlich durch die Bundesregierung festgesetzt.
Die Allgemeine Bemessungsgrundlage verändert sich im gleichen Verhältnis, wie die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte aller Versicherten der beiden letzten Jahre vor der Berechnung.