Wie kann man ein Grundstück erreichen, wenn die Zuwegung verweigert wird?
• Man kann ein Grundstück nicht von einer öffentlichen Strasse aus erreichen.
• Ein Eigentümer kann ein Notwegerecht verlangen.
• Man kann ein Schriftstück aufsetzen.
• Ein Grundbucheintrag wird nicht gemacht.
• Man kann ein Notwegerecht als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eintragen lassen.
• Kommt es zu keiner Einigung kann man gerichtlich klagen.
• Für das Notwegerecht kann eine Notwegerente gefordert werden.
• Es gibt einen internationalen Vertrag, der das Eigentum an fremden Planeten verbietet.
• Bei den Verkaufsangeboten schreibt man deshalb "Verkauf unter Vorbehalt, das jetziger Eigentümer auch rechtsverbindlicher Eigentümer ist" mit zum dem Angebot.