Wie kann man ein Grundstück erreichen, wenn die Zuwegung verweigert wird?
Man kann ein Grundstück nicht von einer öffentlichen Strasse aus erreichen.
Ein Eigentümer kann ein Notwegerecht verlangen.
Man kann ein Schriftstück aufsetzen.
Ein Grundbucheintrag wird nicht gemacht.
Man kann ein Notwegerecht als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eintragen lassen.
Kommt es zu keiner Einigung kann man gerichtlich klagen.
Für das Notwegerecht kann eine Notwegerente gefordert werden.
Es gibt einen internationalen Vertrag, der das Eigentum an fremden Planeten verbietet.
Bei den Verkaufsangeboten schreibt man deshalb "Verkauf unter Vorbehalt, das jetziger Eigentümer auch rechtsverbindlicher Eigentümer ist" mit zum dem Angebot.