Hausdurchsuchung machen
Wie kann man Hausdurchsuchungen machen?
Eine Hausdurchsuchung kann vorgenommen werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht.
Man braucht in der Regel einen Durchsuchungsbeschluss von einem Richter.
Bei Gefahr im Verzug kann auch ein Staatsanwalt einen Beschluss bewilligen, wenn die Ermittlungen sonst gefärdet wären.
Die Gesetzesgrundlage für eine Hausdurchsuchung ist Paragraf
102 StPO.
Bei einer Hausdurchsuchung wird die Wohnung nach Beweisen durchsucht.
Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet Aussagen zu machen.
Der Beschuldigte darf die Wohnung trotz einer Durchsuchung verlassen.
Der Beschuldigte darf den Durchsuchungsbeschluss lesen.
Der Beschuldigte darf eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses anfordern.
Der Beschuldigte darf sich die Ausweise zeigen lassen.
Der Beschuldigte darf bei der Durchsuchung anwesend sein.
Der Beschuldigte darf einen Zeugen herbei holen.
Papiere dürfen nur speziell befugte Personen, in der Regel aber nur der Staatsanwalt, durchlesen.
Man muss eine Auflistung der beschlagnahmten Dinge machen.
Die Liste wird vom Beschuldigten unterschrieben.
Dieses ist das
Durchsuchungsprotokoll.
Hausdurchsuchung schützen
Wie kann man sich vor Hausdurchsuchungen schützen?
Der beste Schutz ist nicht gegen Gesetze zu verstossen.
Man hat keine gesetzeswidrige Dinge in einer Wohnung!
Man ist nicht verpflichtet Aussagen zu machen.
Aussagen können gegen den Beschuldigten verwendet werden.
Auch sollte niemand anderes als Zeuge eine Aussage machen.
Man darf die Wohnung trotz einer Durchsuchung verlassen.
Man darf den Durchsuchungsbeschluss lesen.
Dort muss der Grund angegeben sein.
Man darf eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses anfordern.
Man darf sich die Ausweise (Name, Dienstgrad, Behörde) zeigen lassen.
Man sollte die Daten aufschreiben.
Man darf bei der Durchsuchung anwesend sein.
Man darf einen Zeugen (auch Anwalt) herbei holen.
Man ist nicht verpflichtet bei der Suche zu helfen.
Man kann aber das Gesuchte aushändigen, um die Suche dadurch zu beenden, wodurch Zufallsfunde vermieden werden.
Papiere düfen nicht von Polizeibeamten, sondern nur vom Staatsanwalt durchgesehen werden.
Man kann eine Auflistung der beschlagnahmten Dinge verlangen.
Man kann der Beschlagnahme bestimmter Dinge schriftlich widersprechen.
Das hat zur Folge, dass ein Richter dem Widerspruch nachgehen muss.
Man sollte nicht unterschreiben, dass man die Gegenstände freiwillig herausgegeben hat.
Hausdurchsuchung verhindern
Wie kann man Hausdurchsuchungen verhindern?
Da Hausdurchsuchungen meist von Personen gemacht werden, die in der stärkeren Position sind, kann man diese kaum verhindern.
Wenn man sich wehrt, kann dieses zu einem Gesetzesverstoss führen.
Die beste Verhinderung ist insofern nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Hausdurchsuchung verwenden
Wofür kann man Hausdurchsuchungen verwenden?
Gegenstände, Personen suchen.
Beweise für z.B. Straftaten suchen.
Gegenstände in eine Wohnung schmuggeln, um sie dann als gefunden darzustellen, so dass man einen Beweis hat.
Wanzen anbringen.