Wehrdienst leisten
Wann muss man Wehrdienst leisten?
§ 1 Abs. 2 WehrpflG: Die Wehrpflicht ruht, solange Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten.
§ 3 Abs. 2 WehrpflG: Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 bereits vorliegen.
Wie leistet man Wehrdienst?
Wehrdienstzeit Wehrpflichtige.
Wehrdienstzeit freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden (FWDL).
Wehrdienstzeit.
Wie lange dauert der Wehrdienst?
Wehrdienstzeit Wehrpflichtige.
Wehrdienstzeit freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden (FWDL).