Versteigerungszuschlag bekommen
Wie kann man den Versteigerungszuschlag bekommen?
Man kann an einer Zwangsversteigerung teilnehmen. Diese sind öffentlich.
Die Einhaltung von Mindesauflagen muss gewährleistet sein (z.B. Mindestgebot, Wertgrenzen).
Es dürfen keine Einwände seitens des Gläubigers vorliegen.
Ansonsten bekommt der Meistbietende den Zuschlag sofort, wenn er drei mal bei bei einem Objektaufruf nicht überboten wird.
Es wird ein Zuschlagsbeschluss entweder sofort oder an einem speziellen späteren Zuschlagsverkündungstermin erstellt.
Der Meistbietende wird zum Ersteher, der neue Eigentümer.
Versteigerungszuschlag verwenden
Wozu dient der Versteigerungszuschlag?
Sofort nach der Zuschlagserteilung gehen alle Rechte und Pflichten (z.B. eventuelle im Grundbuch eingetragene Grundstücksbelastungen) auf den neuen Eigentümer über, obwohl noch kein Grundbucheintrag stattgefunden hat.
Mit dem Eintrag in das Grundbuch aber erst ist der Vorgang rechtskräftig, weshalb genaugenommen noch Unsicherheiten bezüglich Investitionen usw. bestehen.
Die Zuschlagssumme nebst 4% Zinsen ist zu bezahlen.
Die Gerichtsgebühr für die Erteilung des Zuschlags ist zu bezahlen.
Die Summe muss fristgerecht auf das Gerichtskonto überwiesen werden.
Man kann innerhalb von 2 Wochen Rechtsmittel gegen den Beschluss einreichen.
Nach 2 Wochen wird der Zuschlagsbeschluss rechtskräftig.
Man muss sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses vom Gericht ausstellen lassen.
Der vollstreckbare Zuschlussbeschluss stellt einen Räumungstitel gegenüber dem alten Besitzer dar.
Ein Gerichtsvollzieher kann damit eine Zwangsräumung gegen den Alteigentümer vornehmen.
Mietern muss man mit einem besonderen Grund kündigen.
Im Grundbuch gehen die Forderungen der Gläubiger an den neuen Eigentümer über.
Wenn dieser den Kaufpreis nicht zahlt, kann eine erneute Zwangsversteigerung angeordnet werden.
Nach der Zuschlagserteilung bekommt das Finanzamt automatisch eine Benachrichtigung, so dass man einen Grunderwerbssteuerbescheid bekommt.