Mängel, die bei Abschluss des Mietvertrages akzeptiert wurden können nicht beanstandet werden.
Wenn Mängel auftreten, die Sie selbst verschuldet haben, können nicht beanstandet werden.
Andere Mängel müssen dem Vermieter sofort möglichst schriftlich per Einschreiben mit Rückschein mitgeteil werden.
5% Mietminderung bei defekter Gegensprechanlage (AG Aachen, WuM 89, Seite 509)
10% Mietminderung bei Fehlen der mitvermieteten Gemeinschaftswaschmaschine (AG Osnabrück, WuM 1990, Seite 147)
10% Mietminderung bei schlechtem Fernsehempfang (AG Schöneberg, GE 88, 361)
10% Mietminderung bei Bleibelastung des Trinkwassers (126-176 mikro g/l) (AG Hamburg WM 90,370)
10-20% Mietminderung bei Feuchtigkeit in der Wohnung durch undichte Fenster (Zugluft im Sommer 5%, im Winter 10%) (LG Osnabrück WM 89,370)
15 % Mietminderung bei bei lange andauernden Strassenbaumassnahmen in Wohnungsnähe (LG Siegen, WuM 1990, S. 17)
17% Mietminderung bei lauten ungewöhnlichen Geräusche aus Heizungsrohren (LG Darmstadt WM 80,52
20% Mietminderung Lärmbelästigung aus einer Imbissstube (AG Braunschweig WuM 81, U16)
20% Mietminderung bei Geruchsbelästigung aus einer Imbissstube (AG Braunschweig WuM 81, U16)
20% Mietminderung bei Schimmelbefall im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Badezimmer
(LG Osnabrück WM 89, 370)
30% Mietminderung bei ungenügender Beheizung (18°) des Kinder- u. Schlafzimmer (AG Görlitz WM 98,180)
50% Mietminderung bei sehr häufiger Lärm von Mitmietern, der die Nachtruhe stört ( AG Braunschweig, WuM 1990, Seite 147)
80% Mietminderung bei einziger nicht nutzbaren Toilette (LG Berlin MM88, 213)
100% Heizungsausfall im Winter (LG Hamburg WM 76,10)
100% Elektrik für Warmwasser, Licht, Küche (AG Neukölln,MM 88,151)
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Mietminderung Links
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