Verein gründen
Wie kann man einen Verein gründen?
Welches Ziel soll der Verein verfolgen?
Man braucht mindestens 7 Mitglieder.
Personen unter 18 Jahren brauchen die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
Man braucht eine Vereinssatzung.
Die Satzung sollte bezogen auf den Zweck nicht zu speziell formuliert sein, um dem Verein viele Handlungsmöglichkeiten zu bieten.
Man braucht einen Vereinsnamen.
Man muss Namensrechte beachten, darf also keine bereits benutzte Namen verwenden.
Im Vereinsregister findet man eine Orientierung für schon vergebene Namen.
Die Vereinssatzung kann dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden.
Auf einer Gründungsversammlung wird ein Leiter bestimmt.
Eine Person muss der Protokollführer sein.
Es wird über die Satzung und den Namen abgestimmt.
Ein Vorstand muss gewählt werden.
Der Vorstand muss mindestens 18 Jahre und voll geschäftsfähig sein.
Auch mehrere Vorstände sind möglich.
Meist ist nur der Vorstand unterschriftenberechtigt.
Bei mehreren Vorständen kann das Einholen mehrerer Unterschriften die Arbeit erschweren.
Mitgliederbeiträge werden in der Satzung als "wird auf der Mitgliederversammlung beschlossen" festgeschrieben.
Man muss bedenken, dass das Umschreiben der Satzung gebührenpflichtig ist.
Der Protokollführer unterschreibt das Protokoll.
Die Gründungsmitglieder unterschreiben die Satzung.
Man muss mit ca 100 bis 150 Euro an Gebühren rechnen.
Der Vereinsvorstand oder die Vorstände geht zum Notar.
Dort musss man die Satzung und das Protokoll vorlegen.
Der Vereinsvorstand oder die Vorstände müssen Ihre Unterschrift beglaubigen lassen.
Der Notar veranlasst die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister.
Man bekommt per Post einen Auszug auss dem Vereinsregister.
Der Verein ist gegründet und darf die Abkürzung e.V. benutzen.
Vereinsgründung
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förderungswürdig anerkannte Zwecke