Gesetzliche Krankenversicherung abschliessen
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Arbeitnehmer abschliessen?
Als Arbeitnehmer sind Sie pflichtversichert, wenn Sie nicht mehr als durch die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, verdienen.
Im Jahr 2007 ist die Grenze bei 47700 Euro im Jahr.
Das sind 3975 Euro monatlich.
Sie können sich dann freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Mit einem Minijob (maximal 400 Euro im Monat) sind Sie nicht pflichtversichert.
siehe Krankenversicherung
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als aus dem Ausland zurückkehrender Arbeitnehmer abschliessen?
Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren, müssen Sie innerhalb von 2 Monaten eine Beschäftigung aufnehmen.
Sie können so in die Gesetzliche Krankenversicherung als Freiwillig Versicherter aufgenommen werden.
Man muss dieses innerhalb von 3 Monaten beantragen.
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Auszubildender abschliessen?
Als Auszubildender sind Sie pflichtversichert.
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Praktikant abschliessen?
Als Praktikant sind Sie pflichtversichert.
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Familienmitglied abschliessen?
Als Familienmitglied (Ehepartner, Kind) ist man unter bestimmten Bedingungen mitversichert.
siehe Krankenversicherung
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Jugendlicher in besonderen Einrichtungen abschliessen?
Als Jugendlicher in besonderen Einrichtungen sind Sie pflichtversichert.
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Student abschliessen?
Als Student sind Sie unter bestimmten Bedingungen pflichtversichert.
Sie haben das Geld um einen Mindestbeitrag bezahlen zu können.
Sie sind nicht älter als 30 Jahre.
Sie haben nicht länger als 30 Fachsemester studiert.
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Rentner abschliessen?
Als Rentner sind Sie pflichtversichert.
Sie haben das Geld um einen Mindestbeitrag bezahlen zu können.
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Arbeitsloser abschliessen?
Wenn Sie als Arbeitslos gemeldet sind, werden Sie in die Gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen.
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Künstler abschliessen?
Als Künstler sind Sie pflichtversichert.
Sie haben das Geld um einen Mindestbeitrag bezahlen zu können.
siehe Künstlersozialkasse
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Publizist abschliessen?
Als Publizist sind Sie pflichtversichert.
Sie haben das Geld um einen Mindestbeitrag bezahlen zu können.
siehe Künstlersozialkasse
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Selbstständiger in der Landwirtschaft abschliessen?
Als Selbstständiger in der Landwirtschaft sind Sie pflichtversichert.
Sie haben das Geld um einen Mindestbeitrag bezahlen zu können.
DIeses gilt auch für Familienangehörige.
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Selbstständiger in der Forstwirtschaft abschliessen?
Als Selbstständiger in der Forstwirtschaft sind Sie pflichtversichert.
Sie haben das Geld um einen Mindestbeitrag bezahlen zu können.
DIeses gilt auch für Familienangehörige.
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Selbstständiger abschliessen?
Als Selbsständiger kann man nur unter bestimmten Bedingungen der Gesetzlichen Krankenversicherung beitreten.
Die Gesetzliche Krankenversicherung kann Sie dann als freiwillig Versicherten aufnehmen.
1. Möglichkeit:
Man ist bereits vor der Selbstständigeit freiwillig versichert.
Man kann in der Versicherung bleiben.
Man geht von einem teilweise unrealistischen Mindestverdienst von ca 1800,- Euro aus.
Auf Antrag auch ein Mindestsatz von ca 1200,- Euro.
Daraus kann sich ein relativ hoher Beitragsatz ergeben.
2. Möglichkeit:
Man ist bereits vor der Selbstständigeit ununterbrochen mindestens 12 Monate in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Man muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Aufnahme als freiwillig Versicherter beantragen.
Man geht von einem teilweise unrealistischen Mindestverdienst von ca 1800,- Euro aus.
Auf Antrag auch ein Mindestsatz von ca 1200,- Euro.
Daraus kann sich ein relativ hoher Beitragsatz ergeben.
3. Möglichkeit:
Man ist bereits vor der Selbstständigeit mindestens 24 Monate innerhalb von 5 Jahren in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Man muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Aufnahme als freiwillig Versicherter beantragen.
Man geht von einem teilweise unrealistischen Mindestverdienst von ca 1800,- Euro aus.
Auf Antrag auch ein Mindestsatz von ca 1200,- Euro.
Daraus kann sich ein relativ hoher Beitragsatz ergeben.
Wie kann man Gesetzliche Krankenversicherungen als Schwerbehinderter abschliessen?
Als Schwerbehinderter kann man nur unter bestimmten Bedingungen der Gesetzlichen Krankenversicherung beitreten.
Die Gesetzliche Krankenversicherung kann Sie dann als freiwillig Versicherten aufnehmen.
1. Möglichkeit:
Man ist bereits ununterbrochen mindestens 12 Monate in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Man muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Aufnahme als freiwillig Versicherter beantragen.
2. Möglichkeit:
Man ist bereits mindestens 24 Monate innerhalb von 5 Jahren in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Man muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Aufnahme als freiwillig Versicherter beantragen.
3. Möglichkeit:
Ein Elternteil ist bereits ununterbrochen mindestens 12 Monate in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Man muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Aufnahme als freiwillig Versicherter beantragen.
4. Möglichkeit:
Ein Elternteil ist bereits mindestens 24 Monate innerhalb von 5 Jahren in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Man muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Aufnahme als freiwillig Versicherter beantragen.
5. Möglichkeit:
Der Ehepartner ist bereits ununterbrochen mindestens 12 Monate in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Man muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Aufnahme als freiwillig Versicherter beantragen.
6. Möglichkeit:
Der Ehepartner ist bereits mindestens 24 Monate innerhalb von 5 Jahren in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Man muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Aufnahme als freiwillig Versicherter beantragen.
7. Möglichkeit:
Der eingetragene Lebenspartner ist bereits ununterbrochen mindestens 12 Monate in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Man muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Aufnahme als freiwillig Versicherter beantragen.
8. Möglichkeit:
Der eingetragene Lebenspartner ist bereits mindestens 24 Monate innerhalb von 5 Jahren in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Man muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Aufnahme als freiwillig Versicherter beantragen.