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      Hausdurchsuchung machen

  • Wie kann man Hausdurchsuchungen machen?

  • • Eine Hausdurchsuchung kann vorgenommen werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht.
    • Man braucht in der Regel einen Durchsuchungsbeschluss von einem Richter.
    • Bei Gefahr im Verzug kann auch ein Staatsanwalt einen Beschluss bewilligen, wenn die Ermittlungen sonst gefärdet wären.
    • Die Gesetzesgrundlage für eine Hausdurchsuchung ist Paragraf Bauplan, selber bauen 102 StPO.
    • Bei einer Hausdurchsuchung wird die Wohnung nach Beweisen durchsucht.
    • Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet Aussagen zu machen.
    • Der Beschuldigte darf die Wohnung trotz einer Durchsuchung verlassen.
    • Der Beschuldigte darf den Durchsuchungsbeschluss lesen.
    • Der Beschuldigte darf eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses anfordern.
    • Der Beschuldigte darf sich die Ausweise zeigen lassen.
    • Der Beschuldigte darf bei der Durchsuchung anwesend sein.
    • Der Beschuldigte darf einen Zeugen herbei holen.
    • Papiere dürfen nur speziell befugte Personen, in der Regel aber nur der Staatsanwalt, durchlesen.
    • Man muss eine Auflistung der beschlagnahmten Dinge machen.
    • Die Liste wird vom Beschuldigten unterschrieben.
    • Dieses ist das Durchsuchungsprotokoll.




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      Hausdurchsuchung schützen

  • Wie kann man sich vor Hausdurchsuchungen schützen?

  • • Der beste Schutz ist nicht gegen Gesetze zu verstossen.
    • Man hat keine gesetzeswidrige Dinge in einer Wohnung!
    • Man ist nicht verpflichtet Aussagen zu machen.
    • Aussagen können gegen den Beschuldigten verwendet werden.
    • Auch sollte niemand anderes als Zeuge eine Aussage machen.
    • Man darf die Wohnung trotz einer Durchsuchung verlassen.
    • Man darf den Durchsuchungsbeschluss lesen.
    • Dort muss der Grund angegeben sein.
    • Man darf eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses anfordern.
    • Man darf sich die Ausweise (Name, Dienstgrad, Behörde) zeigen lassen.
    • Man sollte die Daten aufschreiben.
    • Man darf bei der Durchsuchung anwesend sein.
    • Man darf einen Zeugen (auch Anwalt) herbei holen.
    • Man ist nicht verpflichtet bei der Suche zu helfen.
    • Man kann aber das Gesuchte aushändigen, um die Suche dadurch zu beenden, wodurch Zufallsfunde vermieden werden.
    • Papiere düfen nicht von Polizeibeamten, sondern nur vom Staatsanwalt durchgesehen werden.
    • Man kann eine Auflistung der beschlagnahmten Dinge verlangen.
    • Man kann der Beschlagnahme bestimmter Dinge schriftlich widersprechen.
    • Das hat zur Folge, dass ein Richter dem Widerspruch nachgehen muss.
    • Man sollte nicht unterschreiben, dass man die Gegenstände freiwillig herausgegeben hat.




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    Hausdurchsuchungen Hausdurchsuchung verhindern


      Hausdurchsuchung verhindern

  • Wie kann man Hausdurchsuchungen verhindern?

  • • Da Hausdurchsuchungen meist von Personen gemacht werden, die in der stärkeren Position sind, kann man diese kaum verhindern.
    • Wenn man sich wehrt, kann dieses zu einem Gesetzesverstoss führen.
    • Die beste Verhinderung ist insofern nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.




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    Hausdurchsuchungen Hausdurchsuchung verwenden


      Hausdurchsuchung verwenden

  • Wofür kann man Hausdurchsuchungen verwenden?

  • • Gegenstände, Personen suchen.
    • Beweise für z.B. Straftaten suchen.
    • Gegenstände in eine Wohnung schmuggeln, um sie dann als gefunden darzustellen, so dass man einen Beweis hat.
    • Wanzen anbringen.




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