Einkommensteuergesetz
Geltung ab 1981-12-30. Neugefasst durch Bek. v. 19.10.2002 I 4210;
2003 I 179, zuletzt geändert durch Art. 45a G v. 26.3.2007 I 378
§ 32a EStG, Einkommensteuertarif
(1)
1. Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.
2. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen bis 7.664 Euro (Grundfreibetrag):
0;
von 7.665 Euro bis 12.739 Euro:
(883,74 x y + 1.500) x y;
von 12.740 Euro bis 52.151 Euro:
(228,74 x z + 2.397) x z + 989;
von 52.152 Euro bis 250.000 Euro:
0,42 x x - 7.914;
von 250.001 Euro an:
0,45 x x - 15.414.
"y" ist ein Zehntausendstel des 7.664 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
3 "z" ist ein Zehntausendstel des 12 739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
4 "x" ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.
5 Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.
Wie kann man Einkommenssteuern weltweit vergleichen?
Ägypten 20 bis 40 %
Argentinien 9 bis 35 %
Australien 17 bis 47 %
Brasilien 15 bis 27.5 %
China 5 bis 45%
Hongkong 16 bis 20 %
Indien 10 bis 30 %
Indonesien 5 bis 35 %
Israel 10 bis 48 %
Japan 10 bis 37 %
Kanada 15 bis 29 %
Marokko 0 bis 41.5 %
Mexiko 3 bis 29 %
Neuseeland 0 bis 39 %
Pakistan 7.5 bis 35 %
Paraguay 0 %/ 10 % bei angemeldetem Gewerbe auf jede Art von Gewinn
Philippinen 5 bis 32 %
Sambia 10 bis 30 %
Saudi Arabien 20 %
Singapur 3.75 bis 21 %
Süd Afrika 18 bis 40 %
Taiwan 6 bis 40 %
Thailand 5 bis 37 %
Türkei 15 bis 35 %
USA 0 bis 35 %
Venezuela: Freibetrag: 22000000 Bs (ca 7675 Euro) im Jahr, darüber 15 % bis 34 %
Vietnam 0 bis 40 %
Einkommenssteuer verwenden
Wofür kann man Einkommenssteuer verwenden?
Einkommenssteuer Links
Welche weiteren Links gibt es zum Thema Einkommenssteuer?