Bundesadler benutzen
Wer darf den Bundesadler benutzen?
Laut Gesetz dürfen nur Vertretungen des Bundes den Bundesadler benutzen.
Die Benutzung muss vom Bundesverwaltungsamt beantragt werden.
Die unbefugte Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 124 OWiG).