Kontoauszug aufbewahren
Wie lange sollte man Kontoauszüge als Privatperson aufbewahren?
Kontoauszüge muss man 2 Jahre ab Jahresende der Rechnungserstellung aufbewahren bei Grundstücksgeschäften (Reparaturen, Instandhaltung).
Ansonsten besteht keine Verpflichtung.
Man sollte Kontoauszüge mindestens 3 Jahre aufbewahren.
Die Auszüge können als nachweis von geleisteten Zahlungen dienen.
Der Grund ist die dreijährige Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften.
Unter Alltagsgeschäften versteht man z.B. alle Käufe und Bestellung über den Versandhandel.