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Kindergeld


Kindergeld Definition

  • Was ist ein Kindergeld?

  • • Das Kindergeld ist eine Transferleistung.


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    Kindergeld unterscheiden

  • Welches Kindergeld gibt es?

  • • Kindergeld als Steuervergünstigung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)
    • Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).


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    Kindergeld benennen

  • Welche Namen gibt es für Kindergeld?




  • Was heisst Kindergeld auf Englisch?

  • • child benefits, family allowance


  • Was heisst Kindergeld auf Französisch?




  • Was heisst Kindergeld auf Spanisch?




  • Was heisst Kindergeld auf Niederländisch?




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    Kindergeld anrechnen

  • Wie kann man Kindergeld anrechnen?

  • • Kindergeld wird in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
    • § 1612 b BGB: Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat keinerlei Anspruch auf das Kindergeld. Ihm wird aber die Hälfte des Kindergeldes als Unterhaltszahlung angerechnet.


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    Kindergeld beantragen

  • Wann kann man Kindergeld beantragen?

  • • Wenn die Bedingungen erfüllt sind.
    • So schnell wie möglich, auch schon vor der Geburt.
    • Sozialleistungen gemäss § 45 SGB I: Innerhalb von 4 Jahren rückwirkend beantragtes Kindergeld ist möglich.
    • § 169 AO betrifft dagegen nicht die Verjährung eines Kindergeldanspruchs.


  • Wo kann man Kindergeld beantragen?

  • • Bei der Kindergeldkasse (Kindergeldkasse, Kindergeldstelle).
    • Ist der Wohnsitz nicht in Deutschland sind besondere Familiengeldkassen zuständig.


  • Wie kann man Kindergeld beantragen?

  • • Man muss Kindergeld bei der Kindergeldkasse (Kindergeldkasse, Kindergeldstelle) beantragen.
    • Kindergeld als Steuervergünstigung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) kann es geben bei Wohnsitz in Deutschland.
    • Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) kann es geben bei Wohnsitz ausserhalb Deutschlands und Einkommen in Deutschland (Lohn, Rente).
    • Das Kind hat den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder bei den Eltern oder in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz oder in einem Staat lebt, mit dem Deutschland ein Abkommen über soziale Sicherheit mit Einbeziehung des Kindergeldes geschlossen hat (Algerien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kosovo, Montenegro, Türkei, Marokko, Tunesien).
    • Über den Antrag wird vom Amt innerhalb von 1 bis 1,5 Monaten entschieden.
    • Nach der Volljährigkeit muss das Kindergeld neu beantragt werden.
    • Wenn sich etwas ändert an der Lebensverhältnissen muss man dieses dem Amt mitteilen.


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    Kindergeld bekommen

  • Wer kann Kindergeld bekommen?

  • • Haushaltsvorstand (meist die Eltern).
    • Nach § 3 BKKG hat nur eine Person für ein Kind einen Kindergeldanspruch.
    • Bei Alleinerziehenden bzw. getrennt lebenden Eltern wird in voller Höhe an den Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt.
    • Unabhängig von der Staatsangehörigkeit.


  • Wie kann man Kindergeld bekommen?

  • • Man muss Kindergeld beantragen.
    • Unabhängig vom Einkommen der Eltern.
    • Leibliche Kinder oder angenommene (adoptierte) Kinder.
    • Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) im Haushalt.
    • Kinder eingetragener Lebenspartner im Haushalt im Haushalt.
    • Pflegekinder im Haushalt.
    • Enkelkinder im Haushalt.
    • Auch für Kinder im Ausland möglich.
    • Nach Bewilligung unterliegt man einer Mitteilungspflicht über die Anspruchsgrundlage.


  • Wie lange kann man Kindergeld bekommen?

  • • Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
    • Kind in Berufsausbildung bis Ende der Ausbildung.
    • Auch bei Bundesfreiwilligendienst.
    • Auch bei internationalem Freiwilligendienst.
    • 4 Monate auch ohne Ausbildung bei Pausen, z.B. zwischen Schule und Ausbildungsbeginn.
    • Auch ohne Ausbildung, wenn ernsthaft nach einem Ausbildungsplatz gesucht wird.
    • Auch ohne Ausbildung, auch wenn Geld verdient wird.
    • Auch mit einer Ausbildung, wenn das Kind regelmässig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.
    • Höchstens bis zum 25. Lebensjahr.
    • Über das 25. Lebensjahr hinaus bei Behinderung des Kindes den Unterhalt zu bestreiten schon vor diesem Lebensjahr.


  • Wieviele Leistungsempfänger bekommen Kindergeld?

  • • ca 9 Millionen.


  • Wieviel Kindergeld kann man bekommen?

  • • Deutschland: 1 Kind 192,00 Euro (2017)
    • Deutschland: 2 Kinder 384,00 Euro (2017)
    • Deutschland: 3 Kinder 582,00 Euro (2017)
    • Deutschland: 4 Kinder 805,00 Euro (2017)
    • Deutschland: 5 Kinder 1.028,00 Euro (2017)
    • Deutschland: 6 Kinder 1.251,00 Euro (2017)


  • Wann kann man Kindergeld bekommen?

  • • Monatlich.
    • Immer für einen ganzen Monat.


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    Kindergeld bezahlen

  • Wie kann man Kindergeld bezahlen?

  • Steuern eintreiben.


  • Wie viel Kindergeld wird bezahlt?

  • • Deutschland: ca 40 Milliarden Euro (2013).


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    Kindergeld Folgen

  • Welche Folgen kann Kindergeld haben?

  • Steuern werden erzwungen.
    Mütter bleiben eher zuhause.
    • Mitteilungspflicht § 68 EStG: Man muss der Familienkasse mitteilen, wenn sich sie Anspruchsgrundlage ändert. Das Kind bricht eine Ausbildung ab. Es hat sich etwas geändert.
    • Verfahren wegen Steuerhinterziehung möglich, wenn vorsätzlich Kindergeld bezogen sein soll.
    • Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wenn man eine Bescheinigung für eine Ausbildung ausstellt, die es aber gar nicht gibt.
    • § 1612 b BGB: Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat keinerlei Anspruch auf das Kindergeld. Ihm wird aber die Hälfte des Kindergeldes als Unterhaltszahlung angerechnet.
    • Es gibt nur Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag. Aber nicht beides.
    • Bei Erhalt von Kindergeld kann es zahlreiche Vergünstigungen bei der Steuer geben.


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    Kindergeld regeln

  • Wie ist das Kindergeld geregelt?

  • 1. Möglichkeit:
    • Einkommenssteuergesetz (EStG).


    2. Möglichkeit:
    • Bundeskindergeldgesetz (BKGG).


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    um Kindergeld streiten

  • Wo kann man um das Kindergeld streiten?

  • 1. Möglichkeit:
    • Kindergeld als Steuervergünstigung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG): Finanzgericht.

    2. Möglichkeit:
    • Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG): Sozialgericht.


  • Wie kann man um das Kindergeld streiten?

  • 1. Möglichkeit:
    • Einspruch gegen den zu beanstandenden Steuerbescheid einlegen.
    • Kindergeld als Steuervergünstigung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG): Finanzgericht.

    2. Möglichkeit:
    • Widerspruch gegen die sozialrechtliche Entscheidung einlegen.
    • Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG): Sozialgericht.


    3. Möglichkeit:
    • Mitteilungspflicht verletzt.
    • Mitteilungspflicht § 68 EStG: Man muss der Familienkasse mitteilen, wenn sich sie Anspruchsgrundlage ändert. Das Kind bricht eine Ausbildung ab. Es hat sich etwas geändert.
    • Die Familienkasse fordert zurück.
    • Verfahren wegen Steuerhinterziehung möglich, wenn vorsätzlich Kindergeld bezogen sein soll.


    4. Möglichkeit:
    • Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wenn man eine Bescheinigung für eine Ausbildung ausstellt, die es aber gar nicht gibt.


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    Kindergeld verjähren

  • Wann kann Kindergeld verjähren?

  • • Sozialleistungen gemäss § 45 SGB I: Innerhalb von 4 Jahren rückwirkend beantragtes Kindergeld ist möglich.
    • § 169 AO betrifft dagegen nicht die Verjährung eines Kindergeldanspruchs.


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    Kindergeld verwenden

  • Wofür kann man Kindergeld verwenden?

  • Staat als Gönner darstellen.
    Eltern mit Kindern bevorzugen.
    Eltern mit Kindern finanziell unterstützen.
    Kind finanzieren.


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    Kindergeld zurückfordern

  • Wie kann man das Kindergeld zurückfordern?

  • • Mitteilungspflicht § 68 EStG verletzt: Man muss der Familienkasse mitteilen, wenn sich die Anspruchsgrundlage ändert. Das Kind bricht eine Ausbildung ab. Es hat sich etwas geändert.
    • Die Familienkasse fordert zurück.


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    Kindergeld Links

  • Welche weiteren Links gibt es zum Thema Kindergeld?



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