Achten Sie bei der Aufnahme darauf, was Sie unterschreiben. Streichen Sie eventuell eine Organspendenzustimmungserklärung. Verzichtserklärungen zur ärztlichen Aufklärungspflicht sind unzulässig.
1. Als Patient wird man aus dem Krankenhaus entlassen, wenn man gesund ist.
2. Als Patient wird man aus dem Krankenhaus entlassen, wenn die Nachversorgung gesichert ist.
3. Als Patient kann man aus dem Krankenhaus gegen die Meinung der Ärzte entlassen werden, wenn man unterschreibt, dass man für Komplikationen, die auftreten können, nicht das Krankenhaus verantwortlich machen kann.