1.Meldestufe: Stellenweise kleinere Ausuferungen.
2.Meldestufe: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestrassen.
3.Meldestufe: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich.
4.Meldestufe: Bebaute Gebiete in grösserem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich.