Per Post bekommt man an seine Wohnsitzadresse vor Wahlen eine Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt.
Wichtig ist, dass man den letzten Termin fürr die Briefwahl einhält.
Dort findet man auf der Rückseite einen Antrag zur Briefwahl.
Dieser muss ausgef&uul;llt werden.
Man muss unterschreiben.
Der Antrag wird in einem frankierten Umschlag an die zuständige Gemeinde oder Stadt geschickt.
Man bekommt per Post die Briefwahlunterlagen und den Wahlschein zugeschickt.
Wenn man Wahlnterlagen für Familienangehörge mit anfordern möchte braucht man eine Vollmacht.
Eine telefonische Anforderung der Unterlagen ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Tipps zu Rechtsthemen keine Rechtsberatung sind.
Es wird geraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.