Behindertengerechte Einrichtung bauen
Wie kann man Behindertengerechte Rampen bauen?
Bei Rampen für Fussgänger plant man mit einer Steigung von maximal 6 %.
Die Breite sollte 1,20 m sein.
Es sollten Freilächen am Ende und am Anfang der Rampe von 1,5 x 1,5 m sein.
Man sollt einen Handlauf anbringen.
Aufzuf planen :
Der Aufzug sollte folgende Innenmasse haben: Tiefe: 1,40m, Breite: 1,10m, Türbreite: 90 cm.
Behindertengerechte Türen bauen :
Türen sollten mindestens 90 cm breit sein, in Ausnahmen, z.B. bei Umbau einer bestehenden Wohnung 80 cm Breite.
Bewegungsflächen bauen :
Man sollte Bewegungsflächen von 1,5 x 1,5 m oder mindestens 1,2 x 1,2 m vor und hinter Türen, im Bad, im Flur, in der Küche, im Wohnzimmer und im Schlafzimmer, vor Betten und Aufzügen schaffen.
Die Bewegungsflächen können so gebaut werden, dass man eine Fläche für zwei Erfordernisse genutzt werden können, als für Badewanne und WC gleichzeitig.
Behindertengerechtes Bad bauen :
Die Badezimmertür sollte nach aussen aufgehen.
Man sollte Haltegriffe an der Toilette und am Waschbecken anbringen.
Behindertengerechte Dusche bauen :
Die Dusche sollte bodengleich mit einer Fläche von mindestens 1,2 x 1,2 m sein.
Dabei muss auf das Gefälle für den Ablauf geachtet werden.
Behindertengerechte Fenster bauen :
Fenster sollten so gebaut sein, dss man auch im Sitzen aus dem Fenster sehen kann.
Behindertengerechte Bedienelemente bauen :
Der Briefkasten, Schalter, die Türklinken, die Klingel sollten maximal 85 cm hoch sein.