Zwinger bauen
Wie kann man einen Zwinger bauen?
Eventuell braucht man eine Baugenehmigung vom Bauamt. Die Bestimmungen sind abhängig vom Bundesland unterschiedlich. Die Baugenehmigung sollte eine schriftliche Zusage sein.
Ein Faktor ist die Grösse des Zwingers.
Dabei ist die Höhe des Zwingers wegen des möglichen Überspringens von Bedeutung.
Auch eine eventuelle Lärmbelästigung kann eine Rolle spielen.
Informationen bekommt man eventuell auch beim
Tierheim oder einer
Hundeschule
Tierhaltung in Zwingern :
§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung (Tierschutz - Hundeverordnung vom 2. Mai 2001)
(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss
1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
Widerristhöhe bis 50cm - Bodenfläche mind. 6 m2
Wideristhöhe über 50 bis 65 - Bodenfläche mind. 8 m2
Wideristhöhe über 65 cm - Bodenfläche mind. 10 m2,
2. für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
3. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht. Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.
Quelle: deutsches-tierhilfswerk.de.
Zwingerbau :
Wichtig ist ein schattiger Ort für den Zwinger.
Zwingerbau (Modellbau) :
Bilder von einem Modell eines Hundezwingers.