Von der Sozialversicherungspflicht befreien
Wie kann man sich von der Sozialversicherungspflicht als GmbH-Geschäftsführer befreien?
Man hat mehr als 50 % Anteil an der GmbH.
Man verfügt über eine Sperrminorität, d.h. im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt, dass man auch mit einem niedrigeren Anteil nicht überstimmt werden kann.
Man hat das Recht Geschäfte mit sich selbst zu machen (
Insichgeschäft (Selbstkontrahierung)).
Man kann frei über seine Arbeitszeit und die Arbeitsbedingungen entscheiden.
Man war vor der GmbH-Gründung schon Eigentümer der gleichen Firma als Einzelfirma.
Man trägt ein grosses unternehmerisches Risiko.
Die genauen Bedingungen sollte man von der Trägerin der Sozialversicherung, der Krankenkasse prüfen lassen.
Man sollte den Gesellschaftsvertrag und den Anstellungsvertrag zur Prüfung vorlegen.
Lassen Sie sich eine Befreiung schriftlich bestätigen.
Wer ist von der Sozialversicherungspflicht befreit?
Als Gesellschafter in einer GmbH in Gründung ist man nicht sozialversicherungspflichtig.
Als Einzelunternehmer ist man nicht sozialversicherungspflichtig.
Als Beamter ist man nicht sozialversicherungspflichtig.
Als Richter ist man nicht sozialversicherungspflichtig.
Als Berufssoldat ist man nicht sozialversicherungspflichtig.
Als Soldat auf Zeit ist man nicht sozialversicherungspflichtig.
Als Beschäftigter von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts ist man nicht sozialversicherungspflichtig.
Als Rentner mit einer Vollrente ist man nicht sozialversicherungspflichtig.
Personen, die bis zur Vollendung des 65.Lebensjahres keine Beitragszeiten haben.
Personen, denen nach Vollendung des 65.Lebensjahres Beiträge erstattet worden sind.
Sozialversicherungspflicht finden
Wo kann man eine Sozialversicherungspflicht für Selbstständige finden?
Deutschland (bei manchen)
Spanien
Tschechien
Ungarn
Wo gibt es eine Sozialversicherungspflicht?
Tschechien: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständiger (NICHT: Angestellte ausländischer Unternehmen)
Ungarn: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständiger (NICHT: vorrübergehende Angestellte ausländischer Unternehmen)
Sozialversicherungspflicht überprüfen
Wie kann man eine Sozialversicherungspflicht überprüfen lassen?
Man kann eine Sozialversicherungspflicht vom
Arbeitsamt nach § 336 SGB III überprüfen lassen.
Die Bestätigung braucht man immer schriftlich.
Achten Sie auf eine 5 jährige Gültigkeit.
Notfalls kann man auch vor einem Sozialgericht gegen eine Entscheidung klagen.