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Nachsendeauftrag

nachsendeauftrag

Definition   ändern   benennen   nutzen   stellen   stornieren   verlängern   verwenden   alle Infos  


Nachsendeaufträge Nachsendeauftrag bauen, Nachsendeauftrag herstellen

Nachsendeauftrag Definition

  • Was ist ein Nachsendeauftrag?

  • • Der Nachsendeauftrag ist ein Auftrag zum Nachsenden.


    Nachsendeauftrag benennen

  • Welche Namen gibt es für Nachsendeauftrag?




  • Was heisst Nachsendeauftrag auf Englisch?




  • Was heisst Nachsendeauftrag auf Französisch?




  • Was heisst Nachsendeauftrag auf Spanisch?




  • Was heisst Nachsendeauftrag auf Niederländisch?




  • Nachsendeauftrag ändern

  • Wie kann man einen Nachsendeauftrag ändern?

  • • Man ruft die Post über deren kostenpflichtige Nummer an.
    • 0180 2 33 33 (Mo.-Fr. 7-20 Uhr, Sa. 8-14 Uhr; 6 ct je Verbindung aus den deutschen Festnetzen; maximal 42 ct je angefangene 60 Sek. aus den deutschen Mobilfunknetzen).


    Nachsendeauftrag nutzen

  • Wie lange kann man einen Nachsendeauftrag nutzen?

  • • Ein bei der Post gestellter Nachsendeauftrag kann bis zu 12 Monate genutzt werden.
    • Eine Verlängerung ist möglich.


  • Wo lange kann man einen Nachsendeauftrag nutzen?

  • • Einen Nachsendeauftrag kann man im Inland und im Ausland nutzen.
    • Im Ausland können dann aber lokale Zusatzgebühren bei der Zustellung anfallen.


    Nachsendeauftrag stellen

  • Wie kann man einen Nachsendeauftrag als Privatkunde stellen?



  • 1. Möglichkeit:

    • Man geht zur Postfiliale.
    • Dort füllt man einen Antrag aus.
    • Man als Privatkunden zahlt die Gebühr für 1/2 Jahr: 19,90 Euro oder 1 Jahr oder 2 Jahre: 34,90 Euro.
    • Man als Privatkunden zahlt die Gebühr für 1/2 Jahr: 34,90 Euro oder 1 Jahr: 49,90 Euro oder 2 Jahre: 69,90 Euro.


    2. Möglichkeit:

    • Man besucht die Internetseite:
    Anleitung, selber machen www.efiliale.de
    • Man zahlt per Lastschrift oder mit Kreditkarte.
    • Man zahlt die Gebühr für 1/2 Jahr: 15,20 Euro oder 1 Jahr: 25,20 Euro.


  • Wie kann man einen Nachsendeauftrag als Geschäftskunde stellen?



  • 1. Möglichkeit:

    • Man geht zur Postfiliale.
    • Dort füllt man einen Antrag aus.
    • Man zahlt die Gebühr für 1/2 Jahr: 30,20 Euro oder 1 Jahr: 50,20 Euro.


    2. Möglichkeit:

    • Man besucht die Internetseite:
    Anleitung, selber machen www.efiliale.de
    • Man zahlt per Lastschrift oder mit Kreditkarte.
    • Man zahlt die Gebühr für 1/2 Jahr: 30,20 Euro oder 1 Jahr: 50,20 Euro.


  • Wann kann man einen Nachsendeauftrag als Privatkunde stellen?

  • • Am besten stellt man einen Nachsendeauftrag 2 Wochen vor Beginn der Serviceleistung.
    • Spätestens aber sollten 5 Tage davor liegen.


    Nachsendeauftrag stornieren

  • Wie kann man einen Nachsendeauftrag stornieren?

  • • Man ruft die Post über deren kostepflichtige Nummer an.
    • 0180 2 33 33 (Mo.-Fr. 7-20 Uhr, Sa. 8-14 Uhr; 6 ct je Verbindung aus den deutschen Festnetzen; maximal 42 ct je angefangene 60 Sek. aus den deutschen Mobilfunknetzen).






    Nachsendeauftrag verlängern

  • Wie lange kann man einen Nachsendeauftrag bei der Post verlängern?

  • • 4 Wochen vor Ablauf des Nachsendeauftrags, der 12 Monate gilt, bekommt man ein Schreiben mit einem Zugangscode für die Verlängerung in der eFiliale.
    Anleitung, selber machen www.nachsendeauftrag.de


    Nachsendeauftrag verwenden

  • Wozu dient ein Nachsendeauftrag?

  • Die Post wird an die im Antrag angegebene Adresse nachgesandt.
    • Nicht nachgesandt wird:
    • Unadressierte Werbung
    • Pressesendungen (Zeitungen)
    • Express-Sendungen
    • Briefe mit Vorrausverfügung. Auf diesen Briefen steht "nicht nachsenden". Der Absender verbietet also eine Nachsendung. Das sind z.B. amtliche Briefe.
    • Paketpost wird nachgesandt, wenn man auf dem Antrag dieses ankreuzt. Dieser Nachsendeauftrag kostet 6,99 Euro extra pro Sendung. Der Paketzusteller zieht die Gebühr ein.


    Nachsendeauftrag Links

  • Welche weiteren Links gibt es zum Thema Nachsendeauftrag?



  • Gesellschaft  >  Serviceleistungen  >  Aufträge

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    Auftrag unterscheiden

  • Welche Aufträge gibt es?

  • Abbuchungsauftrag
    Dauerauftrag
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