# Minijob • Praxislexikon

Minijob

Definition
anmelden
finden
unterscheiden
versichern
verwenden

Was ist ein Minijob?

  • Der Minijob ist eine Arbeitsstelle in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.

Wo kann man einen Minijob anmelden?

  • Minijob-Zentrale (Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) in Essen, Gelsenkirchen und Cottbus.

Wie kann man einen Minijob finden?

Welche Minijobs gibt es?

  • Es gibt Minijobs für qualifizierte und unqualifizierte Kräfte.
  • Es gibt oft Minijobs:
  • Supermarkt.
  • Gastronomie.
  • Reinigung.
  • Callcenter.
  • Zeitung austragen.
  • Pflege.
  • Fahrer.
  • Verkauf.
  • Garten.
  • Lager.
  • Promoter Werbung.
  • Haushaltshilfe.
  • Produktionshelfer.
  • Tagesmutter.

Wie kann man sich in einem Minijob versichern?

  • Der Arbeitgeber ist gezwungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen.
  • Der Minijobber muss nicht in die Kranken-, Arbeits- oder Pflegeversicherung einzahlen.
  • Es gelten aber besondere Regelungen bei der Krankenversicherung.
  • Bis zu einem Verdienst von 450 Euro führt der Arbeitgeber keine Beiträge zur Krankenversicherung ab.
  • Für maximal zwei Monate im Kalenderjahr darf das Monatsentgelt über der Grenze liegen, wenn dies durch unvorhergesehene Umstände (z.B. Mehrarbeit bei Krankheitsvertretung) verursacht ist.
  • Ab 451 Euro Verdienst wird man bei der Krankenversicherung angemeldet.
  • Pflichtversicherung in der GKV.
  • Bei einem versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis gilt diese Versicherung auch für den Minijob.
  • Bei Bezug von ALG I oder ALG II ist man über die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter pflichtversichert.
  • Ohne all dieses soll man sich so versichern:
  • Beitragsfreie Familienversicherung (Ehepartner oder Partner (Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und Einkommensgrenze von 400 Euro) in anerkannten Lebensgemeinschaften sowie Kinder bis einschließlich 18 Jahren, Schüler, Praktikanten und Studenten bis einschließlich 25 Jahren).
  • Freiwillige Krankenversicherung (GKV oder PKV): GKV: Mindestbeitrag ca. 193 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung. PKV unterschiedlich.
  • Bei mehreren Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern gelten Gleitzonenregelungen bzw. eine Versicherungspflicht ab 850 Euro.
  • Es gibt keinen Anspruch auf Krankengeld als Minjobber.
  • Versichert man sich nicht, kann es bei Aufnahmewunsch in eine Krankenversicherung zu Krankenkassenbeitragsschulden kommen.
  • Infos und Anmeldung des Minijobs bei der Minijob-Zentrale.

Wofür kann man einen Minijob verwenden?

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