Lohnnebenkosten abziehen

  • Welche Lohnnebenkosten werden in Deutschland vom Lohn abgezogen?

  • • Die Lohnnebenkosten werden zu ca 50 % vom Arbeitnehmer und zu ca 50 % vom ARbeitnehmer bezahlt.
    • Der Areitgeber führt die Lohnnebenkosten entsprechend ab.
    • Sie dienen der Sozialversicherung ca 42 %:

    Arbeitslosenversicherung 4,2 %
    Krankenversicherung ca 13,9 %
    Pflegeversicherung 1,7 %
    Rentenversicherung 19,9 %


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