Gewerbezentralregisterauszug bekommen
Wie kann man einen Gewerbezentralregisterauszug als natürliche Person bekommen?
Die genauen Regelungen finden sich in
§ 150 Gewerbeordnung (GewO)
Die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs kann meist formlos erfolgen.
Einen Gewerbezentralregisterauszug kann man bei Stadt oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes beantragen.
Man muss dort persönlich erscheinen.
Man muss seinen
Personalausweis oder
Reisepass vorzeigen.
Man muss den Verwendungszweck angeben.
Bei einer persönlichen Verwendung wird einem der Auszug an die eigene Adresse gesandt.
Benötigt eine Behörde den Gewerbezentralregisterauszug, wird die Post an diese direkt geschickt.
Dafür sollte man die Adresse angeben können.
Man muss mit einer Verwaltungsgebühr von ca 13 Euro rechnen.
Die Verwaltung leitet den Antrag an das Bundeszentralregister in Bonn weiter.
Wie kann man einen Gewerbezentralregisterauszug als juristische Person bekommen?
Die genauen Regelungen finden sich in
§ 150 Gewerbeordnung (GewO)
Die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs kann meist formlos erfolgen.
Einen Gewerbezentralregisterauszug kann man bei Stadt oder Gemeindeverwaltung der Betriebsstätte beantragen.
Der Bevollmächtigte muss die Beantragung vornehmen.
Er kann auch eine
Vertretungsbefugnis erteilen.
Der
Handelsregisterauszug muss vorgezeigt werden.
Man muss seinen
Personalausweis oder
Reisepass vorzeigen.
Als Ausländer braucht man einen
Staatsangehörigkeitsnachweis.
Man muss den Verwendungszweck angeben.
Bei einer persönlichen Verwendung wird einem der Auszug an die eigene Adresse gesandt.
Benötigt eine Behörde den Gewerbezentralregisterauszug, wird die Post an diese direkt geschickt.
Dafür sollte man die Adresse angeben können.
Man muss mit einer Verwaltungsgebühr von ca 13 Euro rechnen.
Die Verwaltung leitet den Antrag an das Bundeszentralregister in Bonn weiter.