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Gewerbezentralregisterauszug

gewerbezentralregisterauszug

Definition   benennen   bekommen   verwenden   alle Infos  


Gewerbezentralregisterauszüge Gewerbezentralregisterauszug bauen, Gewerbezentralregisterauszug herstellen

Gewerbezentralregisterauszug Definition

  • Was ist ein Gewerbezentralregisterauszug?

  • • Der Gewerbezentralregisterauszug ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister.


    Gewerbezentralregisterauszug benennen

  • Welche Namen gibt es für Gewerbezentralregisterauszug?

  • • gewerberechtliches Führungszeugnis


  • Welche Abkürzung gibt es für Gewerbezentralregisterauszug?

  • • GZR-Auszug


  • Was heisst Gewerbezentralregisterauszug auf Englisch?




  • Was heisst Gewerbezentralregisterauszug auf Französisch?




  • Was heisst Gewerbezentralregisterauszug auf Spanisch?




  • Was heisst Gewerbezentralregisterauszug auf Niederländisch?




  • Gewerbezentralregisterauszug bekommen

  • Wie kann man einen Gewerbezentralregisterauszug als natürliche Person bekommen?

  • • Die genauen Regelungen finden sich in § 150 Gewerbeordnung (GewO)
    • Die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs kann meist formlos erfolgen.
    • Einen Gewerbezentralregisterauszug kann man bei Stadt oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes beantragen.
    • Man muss dort persönlich erscheinen.
    • Man muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.
    • Man muss den Verwendungszweck angeben.
    • Bei einer persönlichen Verwendung wird einem der Auszug an die eigene Adresse gesandt.
    • Benötigt eine Behörde den Gewerbezentralregisterauszug, wird die Post an diese direkt geschickt.
    • Dafür sollte man die Adresse angeben können.
    • Man muss mit einer Verwaltungsgebühr von ca 13 Euro rechnen.
    • Die Verwaltung leitet den Antrag an das Bundeszentralregister in Bonn weiter.


  • Wie kann man einen Gewerbezentralregisterauszug als juristische Person bekommen?

  • • Die genauen Regelungen finden sich in § 150 Gewerbeordnung (GewO)
    • Die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs kann meist formlos erfolgen.
    • Einen Gewerbezentralregisterauszug kann man bei Stadt oder Gemeindeverwaltung der Betriebsstätte beantragen.
    • Der Bevollmächtigte muss die Beantragung vornehmen.
    • Er kann auch eine Vertretungsbefugnis erteilen.
    • Der Handelsregisterauszug muss vorgezeigt werden.
    • Man muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.
    • Als Ausländer braucht man einen Staatsangehörigkeitsnachweis.
    • Man muss den Verwendungszweck angeben.
    • Bei einer persönlichen Verwendung wird einem der Auszug an die eigene Adresse gesandt.
    • Benötigt eine Behörde den Gewerbezentralregisterauszug, wird die Post an diese direkt geschickt.
    • Dafür sollte man die Adresse angeben können.
    • Man muss mit einer Verwaltungsgebühr von ca 13 Euro rechnen.
    • Die Verwaltung leitet den Antrag an das Bundeszentralregister in Bonn weiter.


    Bitte beachten Sie, dass die Tipps zu Rechtsthemen keine Rechtsberatung sind.

    Es wird geraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

    Gewerbezentralregisterauszug verwenden

  • Wozu dient ein Gewerbezentralregisterauszug?

  • erlaubnispflichtiges Gewerbe eintragen.


    Gewerbezentralregisterauszug Links

  • Welche weiteren Links gibt es zum Thema Gewerbezentralregisterauszug?



  • Verwaltung  >  Auszüge

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